Wir bieten die Möglichkeit, die Waren gemäß den Anforderungen der nationalen Gesetzgebung zurückzugeben
Die Teilegarantie umfasst neue ALLETEILE
Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Lieferscheins und der Registrierkasse bzw. des Registrierkassenbelegs an den Endkunden
Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie beträgt 12 Monate ab dem Datum der Ausstellung des Lieferscheins und des Kaufbelegs an den Endkunden, abgesehen von den nachstehend aufgeführten Ausnahmen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der ALLETEILE Ersatzteilgarantie
Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie kann nur in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:
Im Falle eines defekten Ersatzteils, das regelmässig gewartet werden muss, muss der Kunde bestätigen, dass alle erforderlichen Wartungsarbeiten durchgeführt worden sind.
Der Einbau von Teilen und/oder Reparaturen muss in einer zertifizierten Werkstatt und gemäß den technischen Vorschriften des Herstellers durchgeführt werden.
Die Ersatzteile, die im Rahmen der Garantie durch ALLETEILE-Ersatzteile ersetzt werden, gehen in das Eigentum der „AURUM AUTO“ GmbH über.
Ausnahmen
Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie gilt nicht in den folgenden Fällen:
Bedingungen für die Inanspruchnahme der ALLETEILE Ersatzteilgarantie
ALLETEILE-Ersatzteile, die in einer zertifizierten Werkstatt eingebaut wurden, fallen unter die Garantie
Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile werden auf der Grundlage eines im Gewährleistungsbericht eingetragenen Anspruchs abgewickelt. Jedem Erstattungsantrag müssen der Lieferschein, die Bestellung und der Kassenbeleg beigefügt werden. Für alle ALLETEILE-Teile müssen der Original-Kaufauftrag mit dem Kilometerstand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Einbaus der Teile, der Kaufauftrag mit dem korrekten Kilometerstand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Garantieanspruchs sowie ein korrekt ausgefüllter Schadensbericht beigefügt werden.
Besondere Ausschlüsse von der Garantie für ALLETEILE-Ersatzteile, die einem normalen Verschleiss unterliegen.
Liste der Ersatzteile, die einem normalen Verschleiss unterliegen
der Ersatzteil, der einem normalen Verschleiß unterliegt | Auferlegte Beschränkung |
Vordere und hintere Bremsbeläge | 6 Monate oder 10 000 gefahrene Kilometer (wenn die erste der beiden Bedingungen erfüllt ist) |
Hintere Bremsbeläge / Hintere Bremstrommeln | 6 Monate oder 10 000 gefahrene Kilometer (wenn die erste der beiden Bedingungen erfüllt ist) |
Vordere und hintere Bremsscheiben | 6 Monate oder 10 000 gefahrene Kilometer (wenn die erste der beiden Bedingungen erfüllt ist) |
Die Kupplung | 60 000 gefahrene Kilometer |
Vordere und hintere Stossdämpfer / Stützen | 60 000 gefahrene Kilometer |
Elemente der Auspuffanlage | 60 000 gefahrene Kilometer |
Katalysatoren/Sauerstoffsensoren | 60 000 gefahrene Kilometer |
Antriebsriemen (außer Zahnriemen) / Umlenkrollen | 40 000 gefahrene Kilometer |
Elastische Verbindungen (Silentblöcke) | 60 000 gefahrene Kilometer |
Vordere/hintere Nabenlager | 60 000 gefahrene Kilometer |
Kugelgelenke (Aufhängung, Stabilisatorstreben, Lenkhebel, Lenkstangen) | 60 000 gefahrene Kilometer |
Liste der Dokumente für einen Garantieantrag:
Die Teilegarantie umfasst neue ALLETEILE
Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Lieferscheins und der Registrierkasse bzw. des Registrierkassenbelegs an den Endkunden
Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie beträgt 12 Monate ab dem Datum der Ausstellung des Lieferscheins und des Kaufbelegs an den Endkunden, abgesehen von den nachstehend aufgeführten Ausnahmen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der ALLETEILE Ersatzteilgarantie
Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie kann nur in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:
Im Falle eines defekten Ersatzteils, das regelmässig gewartet werden muss, muss der Kunde bestätigen, dass alle erforderlichen Wartungsarbeiten durchgeführt worden sind.
Der Einbau von Teilen und/oder Reparaturen muss in einer zertifizierten Werkstatt und gemäß den technischen Vorschriften des Herstellers durchgeführt werden.
Die Ersatzteile, die im Rahmen der Garantie durch ALLETEILE-Ersatzteile ersetzt werden, gehen in das Eigentum der „AURUM AUTO“ GmbH über.
Ausnahmen
Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie gilt nicht in den folgenden Fällen:
Bedingungen für die Inanspruchnahme der ALLETEILE Ersatzteilgarantie
ALLETEILE-Ersatzteile, die in einer zertifizierten Werkstatt eingebaut wurden, fallen unter die Garantie
Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile werden auf der Grundlage eines im Gewährleistungsbericht eingetragenen Anspruchs abgewickelt. Jedem Erstattungsantrag müssen der Lieferschein, die Bestellung und der Kassenbeleg beigefügt werden. Für alle ALLETEILE-Teile müssen der Original-Kaufauftrag mit dem Kilometerstand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Einbaus der Teile, der Kaufauftrag mit dem korrekten Kilometerstand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Garantieanspruchs sowie ein korrekt ausgefüllter Schadensbericht beigefügt werden.
Besondere Ausschlüsse von der Garantie für ALLETEILE-Ersatzteile, die einem normalen Verschleiss unterliegen.
Liste der Ersatzteile, die einem normalen Verschleiss unterliegen
der Ersatzteil, der einem normalen Verschleiß unterliegt | Auferlegte Beschränkung |
Vordere und hintere Bremsbeläge | 6 Monate oder 10 000 gefahrene Kilometer (wenn die erste der beiden Bedingungen erfüllt ist) |
Hintere Bremsbeläge / Hintere Bremstrommeln | 6 Monate oder 10 000 gefahrene Kilometer (wenn die erste der beiden Bedingungen erfüllt ist) |
Vordere und hintere Bremsscheiben | 6 Monate oder 10 000 gefahrene Kilometer (wenn die erste der beiden Bedingungen erfüllt ist) |
Die Kupplung | 60 000 gefahrene Kilometer |
Vordere und hintere Stossdämpfer / Stützen | 60 000 gefahrene Kilometer |
Elemente der Auspuffanlage | 60 000 gefahrene Kilometer |
Katalysatoren/Sauerstoffsensoren | 60 000 gefahrene Kilometer |
Antriebsriemen (außer Zahnriemen) / Umlenkrollen | 40 000 gefahrene Kilometer |
Elastische Verbindungen (Silentblöcke) | 60 000 gefahrene Kilometer |
Vordere/hintere Nabenlager | 60 000 gefahrene Kilometer |
Kugelgelenke (Aufhängung, Stabilisatorstreben, Lenkhebel, Lenkstangen) | 60 000 gefahrene Kilometer |
Liste der Dokumente für einen Garantieantrag:
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