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Ersatzteilekatalog

Katalog

Wir haben eine grosse Auswahl an Ersatzteilen für dieses Fahrzeug. Wählen Sie die gewünschte Kategorie aus und stöbern Sie durch Dutzende von Angeboten.

Unsere Verpflichtung

Garantieverpflichtungen

Wir bieten die Möglichkeit, die Waren gemäß den Anforderungen der nationalen Gesetzgebung zurückzugeben

Bedingungen und Ausnahmen

Die Teilegarantie umfasst neue ALLETEILE

Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Lieferscheins und der Registrierkasse bzw. des Registrierkassenbelegs an den Endkunden

Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie beträgt 12 Monate ab dem Datum der Ausstellung des Lieferscheins und des Kaufbelegs an den Endkunden, abgesehen von den nachstehend aufgeführten Ausnahmen

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der ALLETEILE Ersatzteilgarantie

Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie kann nur in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

  • der Kunde hat den vollen Preis für das Ersatzteil bezahlt und das Ersatzteil in Besitz genommen;
  • gegen Vorlage des Lieferscheins und des Kassenbelegs als des offiziellen Dokuments von dem offiziellen Ersatzteillieferanten ALLETEILE.
  • vorausgesetzt, das Produkt wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften, Spezifikationen und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers betrieben und eingebaut;

Im Falle eines defekten Ersatzteils, das regelmässig gewartet werden muss, muss der Kunde bestätigen, dass alle erforderlichen Wartungsarbeiten durchgeführt worden sind.

Der Einbau von Teilen und/oder Reparaturen muss in einer zertifizierten Werkstatt und gemäß den technischen Vorschriften des Herstellers durchgeführt werden.

Die Ersatzteile, die im Rahmen der Garantie durch ALLETEILE-Ersatzteile ersetzt werden, gehen in das Eigentum der „AURUM AUTO“ GmbH über.

Ausnahmen

Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie gilt nicht in den folgenden Fällen:

  • Verschleissteile, die aufgrund normaler Abnutzung und nicht wegen eines Defekts ersetzt werden
  • Einstellungen, Anpassungen oder Arbeiten, die unter die normale Fahrzeugwartung fallen;
  • vorübergehende oder teilweise Reparaturarbeiten, die auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden; die Werkstatt muss diesen Wunsch auf der Bestellung angeben;
  • den Betrieb des Fahrzeugs auf unnatürliche Weise oder mit übermäßigem Verschleiss, das zu einer Fehlfunktion des Ersatzteils führt (z. B.: Teilnahme an Wettbewerben, unsachgemässige Verwendung der Brems- und Kupplungsfunktionen usw.);
  • die Fehlfunktion des Ersatzteils nicht auf Wartungsarbeiten zurückzuführen ist, die durchgeführt wurden, um seine Zuverlässigkeit zu gewährleisten
  • Vibrationen und Lärm, die mit dem normalen Fahrzeugbetrieb verbunden sind;
  • Schäden wie Verfärbungen, Verformungen von Elementen, die durch den normalen Alterungsprozess verursacht werden;
  • Arbeiten, die aufgrund der Verwendung von minderwertigem Kraftstoff oder eines Additivs, das nicht von einer zertifizierten Marke stammt, durchgeführt wurden;
  • alle Flüssigkeiten, die nicht den Markenspezifikationen entsprechen (Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Scheibenwaschflüssigkeit und Pflegemittel usw.);
  • Einreichung einer überfälligen, unbegründeten Kostenanfrage durch den Kunden (fehlende Ersatzteile, Fehler, für den es keine technische Lösung gibt, usw.);
  • die Garantie gilt nicht für Verbrauchsmaterialien und Waren, die gemäss dem Wartungsplan des Fahrzeugs ersetzt werden. Dazu gehören: Fahrzeugfilter, Wischerblätter, Schmiermittel, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel;
  • die Garantie deckt keine Defekte, Fehlfunktionen oder Korrosion ab, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: unsachgemäße Verwendung und Bedienung, wie in der Bedienungsanleitung und im Abschnitt "Pflichten des Eigentümers" des Garantieheftes beschrieben;
  • die Garantie deckt keine zusätzlichen Kosten, die sich aus der Unbenutzbarkeit des Fahrzeugs ergeben, und keine anderen Folgeschäden, die damit verbunden sind.

Bedingungen für die Inanspruchnahme der ALLETEILE Ersatzteilgarantie

ALLETEILE-Ersatzteile, die in einer zertifizierten Werkstatt eingebaut wurden, fallen unter die Garantie

Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile werden auf der Grundlage eines im Gewährleistungsbericht eingetragenen Anspruchs abgewickelt. Jedem Erstattungsantrag müssen der Lieferschein, die Bestellung und der Kassenbeleg beigefügt werden. Für alle ALLETEILE-Teile müssen der Original-Kaufauftrag mit dem Kilometerstand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Einbaus der Teile, der Kaufauftrag mit dem korrekten Kilometerstand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Garantieanspruchs sowie ein korrekt ausgefüllter Schadensbericht beigefügt werden.

Besondere Ausschlüsse von der Garantie für ALLETEILE-Ersatzteile, die einem normalen Verschleiss unterliegen.

Liste der Ersatzteile, die einem normalen Verschleiss unterliegen


der Ersatzteil, der einem normalen Verschleiß unterliegt
Auferlegte Beschränkung
Vordere und hintere Bremsbeläge
6 Monate oder 10 000 gefahrene Kilometer (wenn die erste der beiden Bedingungen erfüllt ist)
Hintere Bremsbeläge / Hintere Bremstrommeln
6 Monate oder 10 000 gefahrene Kilometer (wenn die erste der beiden Bedingungen erfüllt ist)
Vordere und hintere Bremsscheiben
6 Monate oder 10 000 gefahrene Kilometer (wenn die erste der beiden Bedingungen erfüllt ist)
Die Kupplung
60 000 gefahrene Kilometer
Vordere und hintere Stossdämpfer / Stützen
60 000 gefahrene Kilometer
Elemente der Auspuffanlage
60 000 gefahrene Kilometer
Katalysatoren/Sauerstoffsensoren
60 000 gefahrene Kilometer
Antriebsriemen (außer Zahnriemen) / Umlenkrollen
40 000 gefahrene Kilometer
Elastische Verbindungen (Silentblöcke)
60 000 gefahrene Kilometer
Vordere/hintere Nabenlager
60 000 gefahrene Kilometer
Kugelgelenke (Aufhängung, Stabilisatorstreben, Lenkhebel, Lenkstangen)
60 000 gefahrene Kilometer


Liste der Dokumente für einen Garantieantrag:

  • ein ausgefülltes Beschwerdeformular mit einer möglichst detaillierten Beschreibung des Fehlers;
  • den Lieferschein und den Kassenbeleg, der den Kauf des Ersatzteils ALLETEILE bestätigt
  • eine Bestellung mit Angabe des korrekten Kilometerstandes des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Einbaus des ALLETEILEE Ersatzteils und den Kassenbeleg;
  • einen Kaufbeleg, aus dem der korrekte Kilometerstand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Reklamation hervorgeht;
  • Fotos und/oder Videodateien des ALLETEILE Ersatzteils, auf denen der Mangel deutlich zu erkennen ist.
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Bedingungen und Ausnahmen

Die Teilegarantie umfasst neue ALLETEILE

Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Lieferscheins und der Registrierkasse bzw. des Registrierkassenbelegs an den Endkunden

Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie beträgt 12 Monate ab dem Datum der Ausstellung des Lieferscheins und des Kaufbelegs an den Endkunden, abgesehen von den nachstehend aufgeführten Ausnahmen

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der ALLETEILE Ersatzteilgarantie

Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie kann nur in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

  • der Kunde hat den vollen Preis für das Ersatzteil bezahlt und das Ersatzteil in Besitz genommen;
  • gegen Vorlage des Lieferscheins und des Kassenbelegs als des offiziellen Dokuments von dem offiziellen Ersatzteillieferanten ALLETEILE.
  • vorausgesetzt, das Produkt wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften, Spezifikationen und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers betrieben und eingebaut;

Im Falle eines defekten Ersatzteils, das regelmässig gewartet werden muss, muss der Kunde bestätigen, dass alle erforderlichen Wartungsarbeiten durchgeführt worden sind.

Der Einbau von Teilen und/oder Reparaturen muss in einer zertifizierten Werkstatt und gemäß den technischen Vorschriften des Herstellers durchgeführt werden.

Die Ersatzteile, die im Rahmen der Garantie durch ALLETEILE-Ersatzteile ersetzt werden, gehen in das Eigentum der „AURUM AUTO“ GmbH über.

Ausnahmen

Die ALLETEILE Ersatzteilgarantie gilt nicht in den folgenden Fällen:

  • Verschleissteile, die aufgrund normaler Abnutzung und nicht wegen eines Defekts ersetzt werden
  • Einstellungen, Anpassungen oder Arbeiten, die unter die normale Fahrzeugwartung fallen;
  • vorübergehende oder teilweise Reparaturarbeiten, die auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden; die Werkstatt muss diesen Wunsch auf der Bestellung angeben;
  • den Betrieb des Fahrzeugs auf unnatürliche Weise oder mit übermäßigem Verschleiss, das zu einer Fehlfunktion des Ersatzteils führt (z. B.: Teilnahme an Wettbewerben, unsachgemässige Verwendung der Brems- und Kupplungsfunktionen usw.);
  • die Fehlfunktion des Ersatzteils nicht auf Wartungsarbeiten zurückzuführen ist, die durchgeführt wurden, um seine Zuverlässigkeit zu gewährleisten
  • Vibrationen und Lärm, die mit dem normalen Fahrzeugbetrieb verbunden sind;
  • Schäden wie Verfärbungen, Verformungen von Elementen, die durch den normalen Alterungsprozess verursacht werden;
  • Arbeiten, die aufgrund der Verwendung von minderwertigem Kraftstoff oder eines Additivs, das nicht von einer zertifizierten Marke stammt, durchgeführt wurden;
  • alle Flüssigkeiten, die nicht den Markenspezifikationen entsprechen (Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Scheibenwaschflüssigkeit und Pflegemittel usw.);
  • Einreichung einer überfälligen, unbegründeten Kostenanfrage durch den Kunden (fehlende Ersatzteile, Fehler, für den es keine technische Lösung gibt, usw.);
  • die Garantie gilt nicht für Verbrauchsmaterialien und Waren, die gemäss dem Wartungsplan des Fahrzeugs ersetzt werden. Dazu gehören: Fahrzeugfilter, Wischerblätter, Schmiermittel, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel;
  • die Garantie deckt keine Defekte, Fehlfunktionen oder Korrosion ab, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: unsachgemäße Verwendung und Bedienung, wie in der Bedienungsanleitung und im Abschnitt "Pflichten des Eigentümers" des Garantieheftes beschrieben;
  • die Garantie deckt keine zusätzlichen Kosten, die sich aus der Unbenutzbarkeit des Fahrzeugs ergeben, und keine anderen Folgeschäden, die damit verbunden sind.

Bedingungen für die Inanspruchnahme der ALLETEILE Ersatzteilgarantie

ALLETEILE-Ersatzteile, die in einer zertifizierten Werkstatt eingebaut wurden, fallen unter die Garantie

Gewährleistungsansprüche für Ersatzteile werden auf der Grundlage eines im Gewährleistungsbericht eingetragenen Anspruchs abgewickelt. Jedem Erstattungsantrag müssen der Lieferschein, die Bestellung und der Kassenbeleg beigefügt werden. Für alle ALLETEILE-Teile müssen der Original-Kaufauftrag mit dem Kilometerstand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Einbaus der Teile, der Kaufauftrag mit dem korrekten Kilometerstand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Garantieanspruchs sowie ein korrekt ausgefüllter Schadensbericht beigefügt werden.

Besondere Ausschlüsse von der Garantie für ALLETEILE-Ersatzteile, die einem normalen Verschleiss unterliegen.

Liste der Ersatzteile, die einem normalen Verschleiss unterliegen


der Ersatzteil, der einem normalen Verschleiß unterliegt
Auferlegte Beschränkung
Vordere und hintere Bremsbeläge
6 Monate oder 10 000 gefahrene Kilometer (wenn die erste der beiden Bedingungen erfüllt ist)
Hintere Bremsbeläge / Hintere Bremstrommeln
6 Monate oder 10 000 gefahrene Kilometer (wenn die erste der beiden Bedingungen erfüllt ist)
Vordere und hintere Bremsscheiben
6 Monate oder 10 000 gefahrene Kilometer (wenn die erste der beiden Bedingungen erfüllt ist)
Die Kupplung
60 000 gefahrene Kilometer
Vordere und hintere Stossdämpfer / Stützen
60 000 gefahrene Kilometer
Elemente der Auspuffanlage
60 000 gefahrene Kilometer
Katalysatoren/Sauerstoffsensoren
60 000 gefahrene Kilometer
Antriebsriemen (außer Zahnriemen) / Umlenkrollen
40 000 gefahrene Kilometer
Elastische Verbindungen (Silentblöcke)
60 000 gefahrene Kilometer
Vordere/hintere Nabenlager
60 000 gefahrene Kilometer
Kugelgelenke (Aufhängung, Stabilisatorstreben, Lenkhebel, Lenkstangen)
60 000 gefahrene Kilometer


Liste der Dokumente für einen Garantieantrag:

  • ein ausgefülltes Beschwerdeformular mit einer möglichst detaillierten Beschreibung des Fehlers;
  • den Lieferschein und den Kassenbeleg, der den Kauf des Ersatzteils ALLETEILE bestätigt
  • eine Bestellung mit Angabe des korrekten Kilometerstandes des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Einbaus des ALLETEILEE Ersatzteils und den Kassenbeleg;
  • einen Kaufbeleg, aus dem der korrekte Kilometerstand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Reklamation hervorgeht;
  • Fotos und/oder Videodateien des ALLETEILE Ersatzteils, auf denen der Mangel deutlich zu erkennen ist.
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